Diese Website verwendet Cookies zur Anmeldung, Navigation und für andere Funktionen. Wenn Sie unsere Website nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies in Ihrem Browser gespeichert werden. Aktivieren Sie JavaScript, um die Speicherung von Cookies auszuschalten. | Angaben zum Datenschutz
Springen zu: Navigation | Inhalt

Inhalt

DCW | DCW-Online-Seminar: „Auswirkungen des neuen Lieferkettengesetzes auf deutsche Unternehmen in China“

DCW-Online-Seminar: „Auswirkungen des neuen Lieferkettengesetzes auf deutsche Unternehmen in China“, 22. Juni 2021, Online-Seminar

Schauen Sie sich die Aufzeichnung dieses Webinars als Teil unseres Online-Seminar-Paketes „Chinas Wirtschaft im globalen Kontext“ an ...

Am 11.Juni 2021 wurde vom deutschen Bundestag ein neues Lieferkettengesetz beschlossen, welches Unternehmen dazu verpflichtet die Einhaltung von rechtlichen Standards durch ihre ausländischen Vertragspartner nachzuweisen. Mit China als größtem Handelspartner werden sich diese Vorgaben auch auf Partner und Unternehmen im Reich der Mitte erstrecken. So ergeben sich auch für deutsche Unternehmen in China neue Herausforderungen.

Wesentliche Fragen für betroffene Unternehmen sind dabei natürlich, welche neuen Vorgaben für den Handel mit China entstehen und welche Handlungsempfehlungen sich bereits heute aussprechen lassen.

Dazu konnte die DCW mit freundlicher Unterstützung von Rödl & Partner, Herrn Sebastian Wiendieck, Rechtsanwalt und Partner bei Rödl & Partner (Shanghai), als Referenten und Experten zu diesem Thema begrüßen. Herr Wiendieck berät deutsche Mittelständler bei deren Aktivitäten in China, dabei liegt sein Fokus besonders auf M&A.

Die Veranstaltung wurde von der Geschäftsführerin der DCW e.V., Frau Silke Besser, mit einem Grußwort eröffnet. Herr Wiendieck bemerkte einleitend, dass das neue Lieferkettengesetz ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten wird und damit Unternehmen ausreichend Zeit für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen haben. Ziel des neuen Gesetzes ist es, international die Einhaltung grundlegender Menschenrechts- und Umweltschutzstandards sicherzustellen. Ab 2023 sind deutsche Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern betroffen, ein Jahr später auch Unternehmen ab rund 1.000 Mitarbeitern.

Herr Wiendieck verwies im Folgenden auf die vom Gesetz geforderte „Bemühenspflicht“, die nicht einer „Erfolgspflicht“ entspricht. Er ging dann auf zu ergreifende Maßnahmen im Detail ein. Dabei hob er besonders die Einrichtung eines entsprechenden Risikomanagements sowie geeigneter Präventionsmaßnahmen hervor. Bei Feststellung von Verstößen müssen zudem Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden.

Nach einer Übersicht über im Gesetz definierte Sanktionen erörterte Herr Wiendieck Empfehlungen zur Vorbereitung auf das neue Lieferkettengesetz, die für deutsche Unternehmen bereits jetzt relevant sind. Abschließend gab es ausreichend Raum für Fragen der Teilnehmer an den Referenten, wodurch sich eine rege Diskussion ergab.

Die DCW bedankt sich herzlich bei den beiden Referenten für ihre informativen Vorträge und bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihr Interesse und die spannenden Diskussionsbeiträge. Das Online-Seminar wurde aufgezeichnet und kann im Mitgliederbereich auf der DCW-Website jederzeit abgerufen werden.

Erik Rien

 

 



Wir danken unserem Jahressponsor:

Messe Düsseldorf Homepage
Rödl & Partner Homepage


© 2006–2024 Deutsch-Chinesische Wirtschaftsvereinigung e.V. All rights reserved.

Nach oben springen
Diese Website verwendet Cookies
Diese Website verwendet Cookies zur Anmeldung, Navigation und für andere Funktionen wie die statistische Erhebung der Website-Nutzung. Wenn Sie unsere Website nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies in Ihrem Browser gespeichert werden.